FAQ - Fragen und Antworten

Der Wohnberechtigungsschein ist eine Bescheinigung, die dem Antragsteller gegen Nachweis der Höhe seines Einkommens, das eine bestimmte Höhe nicht überschreiten darf, ausgestellt werden kann. 
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Stadt Neubrandenburg (externer Link) unter: https://www.neubrandenburg.de/Politik-Verwaltung/Was-erledige-ich-wo-/Wohnberechtigungsschein.php?object=tx,3330.2.1&ModID=10&FID=2751.326.1&NavID=2751.24&La=1&kat=1%2C&ort=2751.1&sfwort=1

Der Wohnberechtigungsschein kann beantragt werden bei der Stadt Neubrandenburg: Abteilung Wirtschaft, Stadtentwicklung und Wohnen 
Tel.: 0395 5552315 oder 0395 5552848

Nach der Wohnungswesen-Kostenverordnung betragen die Gebühren für die Erteilung eines WBS 8,00 Euro. Dieser Betrag ist auch bei negativem Bescheid zu entrichten.

Vor Vertragsabschluss des Nutzungsvertrages sind die gesamten Genossenschaftsanteile und das Eintrittsgeld zu zahlen.

Ja, jede Wohnung verfügt über einen eigenen Keller. Zusätzlich werden Gemeinschaftsfahrradräume geschaffen.

Ja, jeder Wohnung wird ein PKW-Stellplatz zugeordnet.

Die Hausreinigung wird von einer Reinigungsfirma durchgeführt - die Kosten werden über die Betriebskostenabrechnung abgerechnet.

Nein. Jeder Mieter kann die Küche individuell einrichten.